Ein Ermittlungsverfahren wird zumeist durch die Polizei eingeleitet. In der Regel wenden sich die Ermittlungsbehörden erst am Ende der Ermittlungen an den Beschuldigten. Bis dahin wissen Beschuldigte oft erst einmal nicht, dass ein Verfahren gegen Sie geführt wird. Die Ermittlungsbehörden verwenden zudem auch heimliche Ermittlungsmethoden, wie Telefonüberwachung, Observationen, etc.
Wenn die Polizei Sie anspricht und Sie bereits als Verdächtigen betrachtet, muss Sie über das Schweigerecht belehren.
Sie müssen zu jeder Zeit wissen, dass Ihre Angaben gegenüber der Polizei gegen Sie verwendet werden können. Deswegen ist es von zentraler Bedeutung für Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Äußern Sie sich niemals bevor Sie nicht einen Strafverteidiger konsultiert haben. Ein einmal getätigte Aussage kann nicht oder nur mit erheblichem Aufwand und mit einem Glaubwürdigkeitsproblem wieder Rückgängig gemacht werden.
Lassen Sie sich nicht von den Ermittlungsbehörden unter Druck setzen, ein Aussage zu tätigen!