In keinem Deliktsbereich sind Vorverurteilungen so gravierend, wie beim Vorwurf einer Sexualstraftat. Wir setzen daher alles daran, Vorwürfe so geräuschlos wie möglich abzuwenden. Es gelingt oftmals, ein Verfahren ohne Anklage und öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Sollte sich ein Gerichtsprozess nicht vermeiden lassen, kämpfen wir dafür, dass nichts hängen bleibt, was nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann.
Für Sexualdelikte hat es in der Vergangenheit zahlreiche gesetzliche Verschärfungen gegeben. Die Mindesstrafen sind in vielen Fällen erhöht worden. Wir verstehen uns darauf, Vorwürfe vollständig abzuwehren. Lässt sich eine Verurteilung nicht ganz vermeiden, stehen dem verschiedene Möglichkeiten gegenüber, einen Vorwurf durch gekonnte Verteidigung herabzustufen bzw. abzuschwächen.
In Anbetracht der möglicherweise erdrückenden Konsequenzen, ist die Verantwortung für den Verteidiger im Sexualstrafrecht besonders hoch. Neben fachlicher Qualifikation ist oftmals auch das notwendige Fingerspitzengefühl von entscheidender Bedeutung, um den Fall zu einem guten Ende zu führen. Wir verfügen in diesem Bereich über viel Erfahrung.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
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