Jedem Steuerstrafverfahren liegt auch ein Steuerverfahren zugrunde. Die steuerlichen Folgen können schnell sehr kostspielig werden. Soweit der Vorwurf reicht, fordert die Finanzbehörde Steuernachzahlungen. Meist für mehrere Jahre. In aller Regel mit Zinsen. Und dies ist nur der steuerliche Teil. Wir sind steuerlich versiert und verteidigen Ihre Vermögensinteressen.
Das Steuerstrafrecht ist in der jüngeren Vergangenheit zunehmend verschärft worden. Neben Geldstrafen werden zunehmend auch Freiheitsstrafen ausgeurteilt. Das Strafrecht unterliegt vollkommenen anderen Regeln als das Steuerrecht. Im Strafrecht sind prozessuale Verteidigungskompetenzen gefragt. Mit dem richtigen Verhandlungsgeschick gelingt es trotz zunehmender Verschärfung in vielen Fällen ein Strafverfahren zur Einstellung zu bringen und somit eine Vorstrafe zu vermeiden.
Abwarten ist im Steuerstrafrecht meist kein guter Rat. Die Verteidigung muss früh einsetzen. Einfluss auf die Zahlen nehmen. Schätzungsgründe ausräumen. Gegenkalkulationen anstellen. Wir sind Experten auf diesem Feld. Als erfahrene Steuerstrafverteidiger versuchen wir von der ersten Sekunde an Ihre Interessen zu schützen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
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