Strafrecht. Abwehr.

Durchsuchung.

Strafverteidigung.

DURCHSUCHUNG

Die Durchsuchung ist eine äußerst unangenehme Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden. Sie setzt auf den Überraschungseffekt. 

1. Ruhe bewahren! Der Schock einer Durchsuchung verleitet zu impulsiven Handlungen oder Erklärungen.  Leisten Sie keinen Widerstand! Versuchen Sie nichts zu verstecken! Jede Ihrer Regungen und Erklärungen findet ihre Dokumentation in der Akte.

2.Schweigen Sie! Auch beiläufige Gespräche im Rahmen einer Durchsuchung können später gegen Sie verwendet werden. 

3. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbefehl aushändigen

4. Informieren Sie umgehend einen Verteidiger. Unsere Notrufnummer lautet:

030 208 488 070