Die Folgen eines Steuerstrafverfahren können schnell sehr kostspielig werden. Soweit der Vorwurf reicht, fordert die Finanzbehörde Steuernachzahlungen. Meist für mehrere Jahre. In aller Regel mit Zinsen. Und dies ist nur der steuerliche Teil. Eine Sanktion im Strafverfahren kommt hinzu. Dies kann eine Geld- oder Freihheitsstrafe sein. Aber auch eine Geldauflage, um das Verfahren einzustellen.
Die strafrechtlichen Konsequenzen im Steuerstrafrecht sind in der Vergangenheit zunehmend verschärft worden. Neben Geldstrafen werden zunehmend auch Freiheitsstrafen ausgeurteilt. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn sich Fehler der Vergangeneheit auch bis in die Gegenwart erstrecken. Dies gefährdet schnell eine Bewährungsstrafe.
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