Strafrecht. Abwehr.

Compliance.

Strafverteidigung.

COMPLIANCE | UNTERNEHMENSVERTEIDIGUNG

Auch wenn im deutschen Recht bisher kein Unternehmensstrafrecht existiert, bieten das Steuer-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafprozessrecht zahlreiche Möglichkeiten, spürbare Sanktionen gegen Unternehmen zu erlassen. So können bei entsprechenden Verdachtsmomenten Unternehmen durchsucht und Unterlagen, Computer oder IT-Infrastruktur zu beschlagnahmt werden. Der Geschäftsbetrieb kann hierdurch zum erliegen kommen.

Darüber hinaus können auch die Geschäftskonten „eingefroren“ werden. Dem Unternehmen droht die Zahlungsunfähigkeit. Im Anschluss hieran drohen eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, Vermögensabschöpfung und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Derartige Schäden lassen sich umso eher und besser abwenden, je früher die Verteidigung beginnt und Gegenmaßnahmen getroffen werden.