In keinem Deliktsbereich sind Vorverurteilungen so gravierend, wie beim Vorwurf einer Sexualstraftat. Wir setzen daher alles daran, Vorwürfe so geräuschlos wie möglich abzuwenden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Strafverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Das gelingt oftmals. Sollte sich ein Gerichtsprozess nicht vermeiden lassen, kämpfen wir dafür, dass an Ihnen nichts hängen bleibt, was nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann.
Für zahlreiche Sexualdelikte hat es in der Vergangenheit gesetzliche Verschärfungen gegeben. Die Mindesstrafen sind in vielen Fällen erhöht worden. Wir sind versiert darin, Vorwürfe abzuwehren und die Möglichkeiten zu erkennen, einen Vorwurf herabzustufen, soweit sich eine Verurteilung nicht gänzlich vermeiden lässt.
Wir übernehmen ausgesuchte Fälle aus dem gesamten Strafrecht und sind Ansprechpartner in allen Fragen der Strafverteidigung. Wir erarbeiten ausschließlich maßgeschneiderte Lösungen und betreuen jedes Mandant individuell, persönlich und engagiert.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
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