Die Strafen für Drogendelikte sind in Deutschland hoch. Freihheitsstrafen von mehreren Jahren sind nicht selten. Gesetzliche Verschärfungen sehen Mindeststrafen vor, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Die zahlreichen Tatbestände eröffnen aber auch Spielräume für die Verteidigung, um von hohen Strafandrohungen herunter zu kommen. Wir wissen, diese Spielräume zu nutzen.
Die Einziehung und Arrestierung von Geldern ist auch im Drogenstrafrecht angekommen. Immer wichtiger für die Mandanten wird daher auch die Verteidigung gegen den Zugriff auf Vermögen. Wir entwickeln Strategien gegen den voreiligen Zugriff auf vermeintlich nicht legales Vermögen.
Für die Verteidigung in BtM-Verfahren sind Erfahrung und Kampfgeist von wesentlicher Bedeutung. Wir haben in zahlreichen Verfahren erfolgreiche Verteidigungsstrategien gefunden. Auch bei hohen Strafandrohungen sind mit versierter Verteidiung oftmals sehr gute Ergebnisse zu erzielen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
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