Strafrecht. Abwehr.

Untersuchungshaft.

Strafverteidigung.

UNTERSUCHUNGSHAFT

Die Maßnahme, die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren am intensivsten in Ihre Rechte als Beschuldigter eingreift, ist die Anordnung der Untersuchungshaft durch einen Haftbefehl. Für den Erlass eines Haftbefehls bedarf es des dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes.

Als Haftgründe kommen in Betracht:

  • Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr, weil der Beschuldigte auf Beweismittel oder Zeugen einwirkt und so in den Augen des Gerichts die Gefahr besteht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird
  • Wiederholungsgefahr

Ganz unabhängig von den Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren kann eine Freilassung beispielsweise durch eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde erreicht werden.