Compliance.

Unternehmensverteidigung.
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COMPLIANCE | UNTERNEHMENS- VERTEIDIGUNG

Auch wenn im deutschen Recht bisher kein Unternehmensstrafrecht existiert, bieten das Steuer-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafprozessrecht zahlreiche Möglichkeiten, spürbare Sanktionen gegen Unternehmen zu erlassen. So können bei entsprechenden Verdachtsmomenten Unternehmen durchsucht und Unterlagen, Computer oder IT-Infrastruktur zu beschlagnahmt werden. Der Geschäftsbetrieb kann hierdurch zum erliegen kommen.

Darüber hinaus können auch die Geschäftskonten „eingefroren“ werden. Dem Unternehmen kann dadurch die Zahlungsunfähigkeit drohen. Als Konsequenz strafbarer Handlungen im und rund um das Unternahmen droht das Gesetz ganz erhebliche Geldbußen, sog. Verbandsgeldbußen nach § 30 OWiG, an. Weitergehend sind eine Abschöpfung von Vermögensvorteilen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen möglich.

Derartige Schäden lassen sich umso eher und besser abwenden, je früher die Verteidigung beginnt und Gegenmaßnahmen getroffen werden.

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